Informationen
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Wie kann ich einen Garten bekommen? Wer einen Garten möchte, muss zunächst Mitglied des Vereines werden. Hier gibt es zwei Grundvoraussetzungen die nicht umgangen werden können: Eine einzelne Person kann nicht Mitglied werden um einen Garten zu erhalten. Benötigt wird ein Partner. Dieser Partner muss in häuslicher Gemeinschaft mit dem Bewerber leben. Unter einem Partner verstehen wir mindestens eine eheähnliche Gemeinschaft. Der Wohnsitz (sogenannter 1. Wohnsitz) muss im Stadtgebiet Düsseldorf sein. Wer Mitglied werden will, kommt, mit seinem Partner, zu einer unseren Sprechstunden. Hier wird ein Aufnahmeantrag (mittels Formular) gestellt. Wird dem Aufnahmeantrag stattgegeben, so erfolgt die Annahme als Mitglied. Gleichzeitig wir dann das neue Mitglied als Anwärter geführt. Wird ein Garten frei, so wird einem Anwärter der Garten zum Kauf angeboten. Was kostet ein Garten? Der Kaufpreis wird nicht vom Vorstand festgelegt. Ein vom Verein beauftragter Sachverständiger schätz den Wert des Gartens unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Dieser Schätzwert ist bindend. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach dem Alter des Gartenhauses sowie seines Pflegezustandes als auch nach den vorhandenen Bepflanzungen des Gartens. Gärten werden in fast allen Preislagen zwischen 1.500 € und 7.500 € (Schwerpunkt zwischen 3.000€ und 4000€) angeboten. Diese Preise gelten für die vorhandenen Bepflanzungen und Aufbauten; nicht aber für ein eventuell vorhandenes Inventar. Teilweise kann gegen ein Aufgeld (individuell zu verhandeln) das Inventar übernommen werden. Ein Anspruch besteht hierauf nicht, da nach unseren Statuten das Haus mit seinen eventuellen Anbauten besenrein zu übergeben ist. Ferner hat der Käufer zusätzlich pauschal € 250,00 an den Verein abzuführen. An laufenden Kosten ( Pacht, Mitgliedbeitrag, Stadtverbandsbeitrag) entstehen dem Pächter im Jahr (je nach Gartengröße) rund 220 € als Grundkosten. Hinzu kommt das Wassergeld, welches nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet wird, sowie falls gewünscht Versicherungsbeiträge. Strom wird mit den Stadtwerken Düsseldorf direkt abgerechnet. Die Mehrzahl der Jahresrechnungen liegt im Bereich von 280-350 €. Gemeinschaftsarbeit Jeder Gartenbesitzer hat im Jahr, sofern er das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Gemeinschaftsarbeit zu verrichten. Zur Zeit sind vier Arbeitsstunden im Jahr vorgesehen. Erfolgt keine Ableistung dieser Stunden, so wird je nicht geleisteter Stunde 20 € in der dann folgenden Jahresrechnung berechnet. Termine werden per Aushang bekannt gegeben. Eignen sich die anstehenden Arbeiten auch für Frauen, so dieses vermerkt. Wie lang ist die Wartezeit? Da wir nie im Vorfeld wissen, wann eine Kündigung eines Gartens erfolgt, ist es schwer zu sagen, wie lange es dauert, bis ein Anwärter einen Garten erhält. Zur Zeit liegt diese „Wartezeit“ bei wenigen Monaten bis maximal einem Jahr. Gartenpflege: Um ein gutes und nachbarschaftliches Verhältnis zu erreichen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Hierzu haben wir bestimmte Vorstellungen von einer Gartenpflege. Diese sollte so aussehen dass der Garten nicht verunkrautet und Bäume und Sträucher einen regelmäßigen Schnitt erhalten, sowie bei Neuanpflanzungen auf einen genügenden Pflanzabstand zum Nachbargrundstück geachtet wird. Ruhezeiten: Wir wollen Miteinander aber nicht Gegeneinander leben. Hierzu zählen auch festgelegte Ruhezeiten, da der Garten nicht nur ein Ort der Arbeit und ein Ort zum Feiern ist. Von April bis September ist Wochentags die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten. Von Samstags 13.00 Uhr bis Montags 8.00 Uhr ist ebenfalls Ruhezeit. Außerhalb der genannten Monate ist lediglich der Sonntag als Ruhetag zu beachten. Pflanz-/Bau-Vorschriften In einer Kleingartenanlage gilt das Bundeskleingartengesetz, sowie auf öffentlichen gepachteten Grundstücken (trifft auch auf uns zu) gelten die Regeln des Generalpachtvertrages. Hier gibt es bestimmte Vorschriften was nicht gepflanzt werden darf, wie auch alle bauliche Maßnahmen (vor Baubeginn) schriftlich beantragt werden müssen. Die überdachte Fläche darf 24 m² nicht überschreiten. Das Vereinsleben Das Vereinsleben kann nicht vorgeschrieben werden. Es lebt nur durch das Verhalten der Mitglieder. Die große Verbrüderung hat es bisher nicht gegeben. Einzelne Gruppen mit mehr oder minder stetigem Kontakt und unterschiedlicher Größe sind vorhanden. Allgemeines: Die hier dargestellten Texte sollen Ihnen einen ersten Überblick geben. Einen Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Die ein oder andere Information oder die Beantwortung von Fragen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Kommen Sie zu unserer Sitzung
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